Kompetenzinventar (KI)


Das KI bildet den inhaltlichen Rahmen für die Berufswegeplanung sowie den formellen Rahmen für die Berufswegekonferenz.


Es besteht aus drei Teilen.

Teil I und II müssen vor der Berufswegekonferenz ausgefüllt werden.

 

Teil I enthält alle persönlichen Informationen und  leitet den Prozess ein.

Teil II beschreibt den Schüler. Der Klassenlehrer füllt "Aussagen der Schule", "Voraussetzungen für die betriebliche Erprobung" und die notwendigen Module aus (z.B. ist das Modul Lernen bei Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs-, oder Bildungsangebot im Bereich Lernen und im Bereich geistige Entwicklung notwendig.). Es kann natürlich durch andere sinnvolle Module ergänzt werden (z.B. Modul Epilepsie).

Das KI muss am Computer ausgefüllt werden. Die Kreuze müssen durch Erläuterungen ergänzt werden.

Teil III ist der "Mantelbogen 2". Dieser wird während der Berufswegekonfernz vom Protokolanten ausgefüllt. Hier werden die verbindlichen Absprachen festgehalten.

 

Teil I

  • Antrag des Schülers  Mantelbogen I

Teil II

  • Aussagen der Schule
  • Vorraussetzungen für die betriebliche Erprobung
  • entsprechende Module
    • Autismus
    • Motorik
    • Sehen
    • Hören
    • Lernen
    • Sprechen
    • Epilepsie

Teil III

  • Mantelbogen 2

 

Sie können das aktuelle Kompetenzinventar hier herunterladen:

 

 https://www.ifd-bw.de/kompetenzinventar/

 

 

 


* für Menschen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungsangebot, Unterstützungsangebot oder Bildungsangebot.